Die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland (Audio)

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist fester Bestandteil des deutschen Grundgesetzes und wird sowohl in Art. 18 als auch in Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes erwähnt. Deutschland versteht sich als ein Rechtsstaat mit einer „streitbaren“ oder „wehrhaften“ Demokratie, in der jeder Einzelne oder eine politische Partei sich für seine oder ihre Ziele einsetzen und sein/ihr Recht verteidigen darf, insofern er/ sie nicht die Grundrechte anderer beschneidet. Wichtige Bestandteile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sind die Achtung der Menschenrechte, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Gewaltenteilung, das Mehrparteiensystem, die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem gesamten Volk und die Souveränität des Volkes.       

Geschichte der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung 

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland beruht auf den Erfahrungen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus in Deutschland in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Der Parlamentarische Rat, der 1948/49 für die Entstehung des Grundgesetzes verantwortlich war, bezog sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Aushöhlung des demokratischen Systems der Weimarer Republik, was schließlich in die Errichtung einer nationalsozialistischen Diktatur mündete. Diese geschichtlichen Entwicklungen sollten sich in der neu gegründeten Bundesrepublik auf keinen Fall wiederholen können. Das Prinzip der „wehrhaften“ Demokratie, die sich gegen alle anti-demokratischen Bestrebungen von Einzelnen oder Gruppen zur Wehr setzt, ist damit zum Grundpfeiler der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geworden.

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Die Verteidigung der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung

Wenn es um die Wehrhaftigkeit der Demokratie in Deutschland geht, ist damit zumeist das Thema Parteienverbot gemeint. Dies klingt Paradox, ist doch das Parteienverbot vor allem eine Maßnahme, die in Diktaturen ergriffen wird. Es ist also nicht ein typisch demokratisches Mittel, um die Freiheit und Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Bisher wurde das Parteienverbot in der Bundesrepublik Deutschland zweimal angewandt. Erstmalig war das im Jahr 1952, als das Bundesverfassungericht ein Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) aussprach. Die SRP wurde als Nachfolgepartei der Nationalsozialistischen Partei Deutschlands (NSDAP) gesehen und galt damit schon in ihrer Natur als verfassungswidrig. Eine weitere Partei, die verboten wurde, war die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) im Jahr 1956. Zur Zeit wird bereits zum wiederholten Male über ein mögliches Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) diskutiert. Weitaus häufiger als zu einem Parteienverbot ist es seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland zu Vereinigungsverboten gekommen. In Deutschland wurden seit 1951 über 100 rechtsextreme und religiös-extremistische Vereine verboten.

Freiheit und Sicherheit in der Demokratie

Bis heute gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie viel Freiheit eine „wehrhafte“ Demokratie ihren Bürgern zugestehen, und in wieweit die Freiheit des Einzelnen zum Vorteil der Sicherheit der Gemeinschaft beschnitten werden darf. Die einen meinen, dass eine Demokratie auch extreme Positionen wie Rechtsextremismus, religiösen Extremismus oder eine Leugnung des Holocausts aushalten können muss, da sie andernfalls nicht besser als eine Diktatur sei. Die anderen sehen das demokratische System selbst in Gefahr, wenn extreme, verfassungsfeindliche Positionen in einem Rechtsstaat zugelassen werden. Sie argumentieren, dass die Grundrechte des demokratischen Systems nicht dazu verwendet werden dürfen, genau dieses System zu unterlaufen. In den vergangenen Jahren ist das Thema, wie sich Freiheit und Sicherheit in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung miteinander vereinbaren lassen, immer wieder Teil erhitzter Diskussionen gewesen. So haben zum Beispiel die Anschläge auf das World Trade Center am 11. September 2001 in New York zu den umstrittenen Sicherheitsgesetzen in Deutschland geführt, die mit umfangreichen Maßnahmen wie der Terrorismusabwehr, der Anti-Terror Datei, des biometrischen Reisepasses oder der Vorratsdatenspeicherung verbunden sind. Die einen sehen diese Sicherheitsgesetzte als einen wichtigen Schritt, die Sicherheit der Bürger in Deutschland zu verbessern. Die anderen sind der Meinung, dass sie durch diese Sicherheitsgesetze in ihren individuellen Freiheitsrechten beschnitten werden und lehnen sie deshalb ab. So ist zum Beispiel seit der Affäre um die Abhör- und Datenspeichermethoden der National Security Agency (NSA) in den USA, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand geraten.

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