Bundestag (Audio)

Plenum

Das Plenum ist die „Vollversammlung“, eigentlich der Bundestag schlechthin. Nur das Bundestagsplenum kann rechtswirksame Beschlüsse fassen. Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Viele Beschlüsse kommen allerdings zustande, wenn weit weniger Abgeordnete anwesend sind. In den Fraktionen und Ausschüssen ist nämlich vorab geklärt, ob einer Vorlage alle Fraktionen zustimmen oder ob sie zwischen Regierungsmehrheit und Opposition strittig ist. Im ersten Fall spielt es keine Rolle, wie viele Abgeordnete anwesend sind, im letzten genügt es, wenn mehr Abgeordnete der Regierungsmehrheit als der Opposition an der Abstimmung teilnehmen. Nur wenn mindestens 5 Prozent der Abgeordneten oder eine Fraktion während der Sitzung die Beschlussfähigkeit „bezweifeln“, was äußerst selten vorkommt, kann der Präsident dieselbe Tagesordnung auf einen späteren Zeitpunkt am selben Tag verschieben, um die erforderliche Anzahl von Abgeordneten zu erreichen (mindestens die Hälfte der Abgeordneten). 

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Themengrafik Bundestag: Fraktionen haben eine besondere Rolle im Bundestag. Zum Öffnen der PDF-Version (78 KB) klicken Sie bitte auf das Bild. Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Bei besonders wichtigen Entscheidungen, zum Beispiel bei der Wahl des Bundestagspräsidenten oder der Abstimmung über eine vom Bundeskanzler gestellte Vertrauensfrage, ist die absolute Mehrheit erforderlich, das heißt eine Stimme mehr als die Hälfte aller Abgeordneten. Eine Zweidrittelmehrheit ist notwendig, um die Verfassung zu ändern. Abstimmungen sind im Allgemeinen offen, nur bei der Wahl des Bundespräsidenten, des Bundestagspräsidiums, des Bundeskanzlers und des Wehrbeauftragten wird geheim abgestimmt. 

Namentliche Abstimmungen können von einer Fraktion oder von mindestens 5 Prozent der anwesenden Abgeordneten beantragt werden. Das geschieht bei besonders wichtigen Abstimmungen, wenn die persönliche Verantwortung der einzelnen Abgeordneten für ihre Entscheidung festgestellt und festgehalten werden soll. 

Arbeitsparlament

Das Bild des Bundestages in der Öffentlichkeit wird durch die Debatten im Plenum bestimmt. Hörfunk und Fernsehen übertragen wichtige Debatten oder berichten aus den Plenarsitzungen. Wenn die Fernsehkamera über den Plenarsaal schwenkt, sieht der Zuschauer, dass oft nur 30 oder 50 Abgeordnete anwesend sind, von denen ein Teil auch noch Akten studiert oder Zeitung liest. Das führt zu dem weitverbreiteten Missverständnis, die Abgeordneten kämen ihren Pflichten nicht nach. 

Dieser Kritik liegt die Vorstellung zugrunde, das Plenum sei der eigentliche Ort der parlamentarischen Arbeit. Dort würden die wichtigsten Probleme des Landes in Rede und Gegenrede zwischen Regierungsmehrheit und Opposition debattiert, und die besseren Argumente setzten sich durch. Diesem Idealbild kommt am ehesten das britische Unterhaus nahe, das als „Redeparlament“ gilt. Der andere Typ ist das „Arbeitsparlament“, in dem, wie vor allem im amerikanischen Kongress, der Schwerpunkt auf der Gesetzgebungsarbeit in Ausschüssen liegt. 

Der Bundestag wird oft als eine Mischung aus den beiden Parlamentstypen bezeichnet. Nimmt man den Zeitaufwand als Maßstab, so leisten die Bundestagsabgeordneten ihre Arbeit weit überwiegend in Ausschüssen, Fraktionen, Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen. In den bisher 16 Wahlperioden (1949 – 2009) fanden über 3.600 Plenarsitzungen statt, wohingegen allein die Zahl der Ausschusssitzungen den zehnfachen Wert übersteigt. 

Haben die Experten in wochen- und monatelangen Beratungen alle Argumente ausgetauscht und sind die Standpunkte geklärt, ist es nicht verwunderlich, wenn die meisten Beschlüsse im Plenum ohne Debatte oder nach kurzer Diskussion gefasst werden. Eine Anwesenheit der vielen Abgeordneten, die nicht mit der Materie vertraut sind, wäre daher pure Zeitverschwendung. 

Die großen Debatten über wichtige Themen, wie zum Beispiel die Haushaltsdebatte, haben nicht die Funktion, die jeweils andere Seite zu überzeugen. Es handelt sich um Reden, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Dem Bürger sollen die unterschiedlichen Meinungen und die Gründe, die etwa zu dieser oder jener Entscheidung geführt haben, deutlich gemacht werden. 

Präsidium

Die Sitzungen des Bundestages werden vom Bundestagspräsidenten geleitet. Traditionell wird er von der stärksten Fraktion gestellt. Als Präsident des obersten Verfassungsorgans nimmt er nach dem Bundespräsidenten und noch vor dem Bundeskanzler den zweiten Platz im Staate ein. Der Bundestag wählt den Präsidenten und je Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten. Gemeinsam bilden sie das Präsidium. 

Der Bundestagspräsident repräsentiert den Bundestag nach außen und ist zugleich oberster Dienstvorgesetzter der Bundestagsverwaltung. Seine wichtigste Aufgabe ist die Leitung der Bundestagssitzungen, in der er sich mit den derzeit fünf gewählten Vizepräsidenten ablöst. 

Ältestenrat

Der Ältestenrat sorgt für den reibungslosen Ablauf der Parlamentsarbeit. So setzt er die Tagesordnung und die Redezeiten der Plenarsitzungen fest und verständigt sich über die Besetzung der Ausschussvorsitze. Der Ältestenrat setzt sich zusammen aus dem Bundestagspräsidenten, den Vizepräsidenten und 23 weiteren von den Fraktionen zu benennenden Abgeordneten. Es sind keineswegs die ältesten Mitglieder des Hauses, sondern zumeist besonders erfahrene Abgeordnete, darunter die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen. 

Wissenschaftliche Dienste

Trotz der Arbeitsteilung könnten die Abgeordneten auf sich allein gestellt mit den Experten der Ministerialbürokratie und der Verbände nicht Schritt halten, sofern sie nicht die Möglichkeit hätten, auf eigene Hilfsdienste zurückzugreifen. 

Jeder Abgeordnete hat einen oder mehrere Assistenten zur Verfügung, die aus der Kostenpauschale zu bezahlen sind. Das sind zum Teil wissenschaftlich vorgebildete Mitarbeiter, zum Teil Bürohilfskräfte. Darüber hinaus verfügt jede Fraktion über einen umfangreichen Stab von Fraktionsassistenten, Referenten, Sachbearbeitern und technischem Personal. 

Die Abgeordneten können schließlich auf die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zurückgreifen. Dazu gehören die Bibliothek, das Parlamentsarchiv, die Pressedokumentation, eine Datenbank, ferner ebenso Fachdienste, die Gutachten, Dokumentationen und Auswertungen zusammenstellen, sowie auch Ausschusssekretariate, die die Arbeit der einzelnen Ausschüsse organisieren und unterstützen. 

aus: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de)

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