Föderalismus in der BRD (Audio)

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderalistisches Land. Das bedeutet, dass sich der Staat in Bund und Länder gliedert. Der Föderalismus gilt als eines der Standbeine der Demokratie in Deutschland. Er soll dazu beitragen, dass die Macht sich nicht auf eine zentrale Stelle konzentriert, sondern verteilt wird.

Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, 222.bpb.de - Lizenz Creative Commons by-nc-nd/3.0/de
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Historischer Hintergrund der Entstehung der Bundesländer

Schon das Heilige Römische Reich deutscher Nation (800 – 1806) bestand aus verschiedenen, unabhängigen Territorialstaaten zusammen. Diese sollten es ermöglichen, den Frieden im Land zu sichern und die bestehenden Gesetze umzusetzen. Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte der Föderalismus verhindern, dass erneut ein totalitärer Einheitsstaat entstehen und das demokratische Prinzip beeinträchtigen könne. Seit ihrer Wiedervereinigung im Jahr 1990 setzt sich die Bundesrepublik Deutschland aus insgesamt sechzehn Bundesländern zusammen, Bremen, Brandenburg, Bayern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Die „Deutschen“ sind stark mit ihren Bundesländern verbunden, sprechen regional unterschiedliche Dialekte und verfolgen entsprechend ihres Bundeslandes unterschiedliche Interessen. Ziel des Föderalismus ist es, regionale Unterschiede bestehen zu lassen und dennoch in einem Staat zusammenzuleben. Die gesellschaftliche und politische Vielfalt auf einen Nenner zu bekommen, ist Aufgabe des Bundes. Wie die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern verteilt sind, ist ebenso veränderlich, wie die Anzahl der Bundesländer selbst. So war das Saarland beispielsweise nicht immer ein eigenständiges Bundesland. Der Föderalismus an sich jedoch, ist durch das Grundgesetz geschützt.

Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern

Den Föderalismus prägt die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Während der Bund überwiegend für das Gesetzgebungsverfahren zuständig ist, übernehmen die Länder den Großteil der Verwaltungsaufgaben. Auf Bundes- und EU-Ebene wirken die Länder mit. Die Vertretung der Länder ist der Bundesrat. Ein weiterer großer Aufgabenbereich der Länder liegt neben der Verwaltung in der Kulturpolitik. Die Länder besitzen die sogenannte Kulturhoheit. Sie sind in kulturellen Angelegenheiten eigenverantwortlich. Das bleibt nicht immer unumstritten. Immer wieder kommt es in der Politik zu Diskussionen über die unterschiedlichen Schulsysteme, über den Sinn zentraler Prüfungen und Abschlüsse. Um Vereinheitlichungen zu erwirken, finden Konferenzen zwischen den Landesministern statt oder es werden Staatsverträge geschlossen.

Vorteile und Nachteile des Föderalismus

Der Föderalismus hat den Vorteil, dass die einzelnen Bundesländer freier in den Entscheidungen sind, die ihre Region, ihr eigenes Bundesland und die darin lebenden Menschen sind. Sie können leichter Reformen bewirken, wenn diese notwendig sind und die Bürgerbeteiligung ist höher. Schließlich haben die Einwohner eher das Gefühl, wirklich etwas erreichen zu können, einen Ansprechpartner in der Nähe zu haben und sich an Entscheidungen, die ihre direkte Heimat betrifft, mitwirken zu können. Kritiker des Föderalismus sehen einen Nachteil in seiner Kleinteiligkeit. Sie befürchten, der Föderalismus verlangsame beziehungsweise erschwere gesamtgesellschaftliche Veränderungen und sei in einer Zeit der Globalisierung überholt. Zu häufigen Diskussionen führen die Finanzen. Hart umkämpft ist beispielsweise die Verteilung des Steuereinkommens. Probleme bei der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern haben im Laufe der Zeit immer wieder zu Reformen geführt. Eine der bedeutendsten Föderalismusreformen war die aus dem Jahr 2006. Sie sollte der Entwicklung entgegenwirken, dass die Zuständigkeiten von Bund und Ländern häufig verflochten sind und dementsprechend für mehr Klarheit sorgen.

Quellen:

  •  Bundeszentrale für politische Bildung: Föderalismus in Deutschland, Informationen zur politischen Bildung, Heft 318, 2013.
  •  Fisch, Heinrich (Hrsg.): Sozialwissenschaften. Gesellschaft – Staat – Wirtschaft – Recht. Fischer Verlag, 1985.
  •  Baumann, Herbert: Staat, Gesellschaft, Wirtschaft. Stam Verlag, 1995.

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