Unter den Muslimen herrscht ein Konsens darüber, dass das „rituelle Gebet“ (as-salât) ein obligatorischer Bestandteil in den Gottesdiensten (al-i’badât) ist. Der Islam sieht, genauso wie die anderen monotheistischen Religionen, dass der Kern des Lebens die Verbindung zum Schöpfer ist. Ohne eine solche Verbindung kann der Mensch seinem eigentlichen Ziel: „der menschlichen Vervollkommnung“ nicht nachgehen. Eine Verbindung muss jedoch „gepflegt“ werden, sodass diese nicht unterbricht. Im Heiligen Quran heißt es daher auch in Bezug auf das Gebet: „… verrichte das Gebet, um Meiner zu Gedenken.“ (20:14). Das heißt nicht, dass Gott das Gebet des Menschen „nötig“ hätte, sondern im Gegenteil: der Mensch braucht das Gebet, so dass er wahrhaftig „leben“ kann.
Das rituelle Pflichtgebet (as-salât al-wâjibah) ist folgendermaßen aufzuteilen:
- Das tägliche Gebet (as-salât al-yawmiyyah): Früh (al-fajr oder auch as‘-s’ubh‘), Mittag (al-dhuhr), Nachmittag (al-a’s’r), Abend (al-maghrib) und Spätabend (al-i’shâ´)
- Das Naturphänomen-Gebet (salât al-âyât)
- Das Gebet nach der Umrundung der Kabah (salât al-tawâf)
- Das Gebet des (älteren) Sohnes für die (verstorbenen) Eltern
- Das Totengebet (salât al-mayyit)
- Das Gebet, das durch einen Schwur (a’hd), Gelübde (naz’r) oder Eid (yamîn) verpflichtend wurde
- Das Nachholgebet (salât al-qad’â´), das durch das Versäumen, eines der verpflichtenden Gebete verpflichtend geworden ist.
- Das Freitagsgebet (salât al-jumu-a’h), wenn man es anstatt des Mittagsgebetes am Freitag verrichtet. Hier ist angemerkt, dass das Freitagsgebet ein „Wahlpflichtgebet“ ist, d.h. am Freitag kann man wählen, ob man das Freitagsgebet (mit den erforderlichen Voraussetzungen) verrichtet oder das Mittagsgebet (salât al-dhuhr)
Neben den rituellen Pflichtgebeten gibt es noch die empfohlenen (freiwilligen) Ritualgebete (as-salawât al-mustah’abbah), die, wie es der Name schon besagt, keine religiöse Verpflichtung (wujûb) haben, jedoch enormen Lohn (thawâb) beinhalten. Die freiwilligen, empfohlenen Gebete sind an sich nahezu unzählig, da sie entweder von Zeit (z.B. am Anfang eines Monats), Ort (z.B. beim Besuch einer Moschee) oder Begebenheit (z.B. bei dem Ersuchen einer bestimmten Angelegenheit) abhängig sind. Jedoch gibt es speziell überlieferte freiwillige Gebete, die in Verbindung zu den täglichen rituellen Gebeten stehen, die man auch als „Nafilah“ bezeichnet. Diese werden folgendermaßen verrichtet:
- Vor dem Frühgebet: zwei Gebetsabschnitte
- Vor dem Mittagsgebet: acht Gebetsabschnitte
- Vor dem Nachmittagsgebet: acht Gebetsabschnitte
- Nach dem Abendgebet: vier Gebetsabschnitte
- Nach dem Spätabendgebet: zwei Gebetsabschnitte (im Sitzen)
- In der Nacht, das sogenannte „Nachtgebet“ (salât al-layl): elf Gebetsabschnitte
Es werden immer jeweils zwei Gebetsabschnitte zusammen verrichtet und dann beendet. Wenn man also z.B. acht Gebetsabschnitte verrichten möchte, so verrichtet man vier Gebete mit jeweils zwei Gebetsabschnitten.