Deutschlands 16 Bundesländer haben ihren Ursprung im Jahre 1947. Zum damaligen Zeitpunkt wurden sie mit den Landesgrenzen des damaligen, deutschen Reiches eingeteilt, welche auf den Strukturen des Mittelalters zurückzuführen sind. Die heutigen Bundesländer wurden nach dem zweiten Weltkrieg neu gegliedert. Deutschland sollte ein föderaler Staat mit hohem politischen Gewicht werden. Die fünf neuen Bundesländer haben sich mit der Wiedervereinigung Deutschlands heraus kristallisiert. In der damaligen DDR existierende Strukturen wurden aufgehoben. Nach der Aufhebung Preußens Ende des 2. Weltkrieges entstanden durch die Besatzungsmächte die heutigen Bundesländer mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Nach Kriegsende teilten die Alliierten die Länder neu auf, berücksichtigten frühere, historische Grenzen, Hessen und Bayern waren davon betroffen. Andere wurden zusammengefasst, dafür ist Baden Württemberg ein Beispiel.
Preußen wurde zerschlagen, um der De-Militarisierung Deutschlands einen festeren Grundstein zu geben. Einige Grenzen sind bis ins dreizehnte Jahrhundert zurückzuverfolgen, andere wurden durch die deutsche Teilung während des Krieges neu verlegt. Die heutigen, neuen, deutschen Bundesländer sind nach den Grenzen der ehemaligen DDR eingeteilt worden. Die älteren Staaten bis 1919 verloren durch Hitlers Führung bereits in der Nazi Zeit ihre Bedeutung. Aus heutiger Sicht ist die Aufteilung und Zuordnung der 16 deutschen Bundesländer auf Grund der zwei Weltkriege und der Wiedervereinigung 1990 entstanden.
Heutige Bundesländer sind Sachsen, Brandenburg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Berlin, Hessen und Baden-Württemberg. Sie stellen den Bund Deutschlands dar, sind keine reine Verwaltungseinheit. Unterteilt vom Staat in Länder, darunter liegend in Regierungsbezirke, Städte, Gemeinden und Kreisen. Viele der heutigen Bundesländer haben ihren Namen von geographischen Eigenschaften bekommen, Beispiel: der Bayerische Wald – Bundesland Bayern. Bereits aus der Weimarer Republik, welche aus den Bundesstaaten des Kaiserreichs entstand, kommt der Begriff „Länder“. Ob Bundesland oder Freistaat, aus rechtlicher Sicht haben beide denselben Status. Die Bundesländer verfügen über eine eigene Staatlichkeit und Entscheidungsgewalt. Politische Inhalte können sie selbst gestalten. Deutschland ist ein föderaler Staat, in dem gleichberechtige Bundesländer in ihrem Zusammenschluss zusammen wirken. Jedes Bundesland hat eine eigene Hauptstadt, eine eigene Flagge mit eigenem Wappen. Dargestellt wird die traditionelle Vielfalt in der Region. Die einzelnen Länder werden als Gliedstaaten bezeichnet, Zentralstaat ist der Bund Deutschlands. Alle Bundesländer wurden 1949 bzw. 1990 in das Grundgesetz integriert.
Berlin war das einzige inoffizielle Bundesland vor 1990 ohne Stimmrecht im Bundesrat und Bundestag. Erst nach der Wiedervereinigung bekam Berlin den 100%-igen Status eines Bundeslandes mit all seinen Rechten und Pflichten. Alle Bundesländer haben eine Regierung, ein Parlament und eine eigene Verfassung. Zu jedem Bundesland gibt es eine Hauptstadt mit eigenem Ministerpräsidenten (bzw. Bürgermeister). Deutschland selbst ist seit 1949 ein demokratisch, parlamentarischer Bundesstaat. Von allen 16 Bundesländern sind Bayern und Niedersachsen die zwei flächenmäßig größten Gebiete. Jedes Bundesland hat eine eigene Geschichte, geographische Grundlagen, verschiedene Traditionen, diverse Wirtschafts- und Sozialstrukturen, politische Parteien, eigene Wahlen und einen separaten Verwaltungsapparat. Staatliche Befugnisse sowie die Erfüllung staatlicher Aufgaben ist Aufgabe der Länder, laut deutschem Grundgesetz. Kulturelle und organisatorische Vielfältigkeit obliegt den Ländern untereinander. Alle 16 Bundesländer und der deutsche Föderalismus bilden die Einheit Deutschlands.