Freiheit und ihre Schranken im rechtsstaatlichen Sinne

Der Begriff Freiheit bedeutet, dass ein Mensch seinen Willen und sein Handeln selbst bestimmen kann und er keinem Zwang von Außen unterworfen ist. Die Freiheit des Einzelnen ist ein Grund- und Menschenrecht einer jeden modernen Demokratie. Doch gibt es in einer Demokratie keine absolute Freiheit. Denn würde jeder Einzelne nur noch das tun, was er selbst für richtig hält und sich an keine Gesetze mehr halten, spräche man von einer Anarchie. In einem demokratischen, politischen System endet die Freiheit des einen an dem Punkt, an dem er durch die Ausübung der eigenen Freiheit die Freiheit eines anderen beschneidet. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und im Grundgesetz gesetzlich geregelt. In Art. 2 Abs. 1 heißt es, dass jeder „das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ hat „soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. Gemäß Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes hat jeder „das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. In diese Rechte darf nur mittels eines Gesetzes eingegriffen werden. Der moderne Freiheitsgedanke ist noch gar nicht so alt. Er findet seinen Ursprung in der Zeit der Aufklärung im 18. Jahrhundert. Da es bei dem Freiheitsgedanken nicht um eine absolute Freiheit geht, sondern die Freiheit des Einzelnen immer im Verhältnis zur Freiheit der Gemeinschaft gesehen werden muss, ist der Freiheitsbegriff auch heute noch Thema vieler Diskussionen. Vor allem, wenn es um das Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit oder um Freiheit und Gleichheit geht, sind die Meinungen, wie weit der Freiheitsbegriff gefasst werden darf, sehr unterschiedlich.   

Die Geschichte des modernen Freiheitsbegriffs

Der Begriff der Freiheit, so wie wir ihn heute in der Bundesrepublik Deutschland verstehen, geht auf die Zeit der Aufklärung im 18. Jahrhundert zurück. Eine Errungenschaft der Aufklärung war es, die vormodernen Gesellschaftsstrukturen zu hinterfragen. Dabei wurden vor allem Konzepte wie die Trennung von Staat und Kirche, die Begrenzung der Machtausübung des Staates und die Gewaltenteilung diskutiert. In der amerikanischen Verfassung von 1787 kam es erstmalig zu einer Verankerung der Freiheit aller Menschen als Verfassungsgrundsatz. Die Freiheit war auch einer der drei Grundpfeiler der Französischen Revolution (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit oder liberté, égalité, fraternité). Die Trennung von Staat und Kirche wurde in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 in Frankreich vollzogen. In Deutschland kam es erstmalig während der Frankfurter Nationalversammlung 1848 zu einer Berücksichtigung der Menschen- und Bürgerrechte im Reichsgesetz. Damit wurden Freiheitsrechte, wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, im Gesetz festgeschrieben. Während des deutschen Kaiserreichs von 1871-1918 trafen die traditionellen monarchistischen Kräfte und die modernen demokratischen Kräfte in Deutschland aufeinander. Dies hemmte eine zügige Entwicklung im Deutschen Reich hin zu einem demokratischen Rechtsstaat. Die wohl größte Errungenschaft des Reichskanzlers Otto von Bismarck in dieser Zeit war die Einführung eines umfangreichen Versicherungssystems, wie der Kranken-, Unfall- oder Altersversicherung, das als einer der Grundlagen des heutigen Sozialstaates gilt. Die Weimarer Republik (1918-1933) wird als erstes demokratisches politisches System in Deutschland gesehen. Doch das System war instabil, denn auch hier rangen die traditionellen und modernen Kräfte miteinander um die Macht. Die Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) schaffte alle demokratischen Grundrechte der deutschen Bürger ab und setzte anstelle der parlamentarischen Demokratie einen autoritären Führerstaat. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu einer Teilung des deutschen Staates. In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) (1949-1990) wurde ein sozialistischer Staat eingerichtet, der sich dem Führerprinzip Lenins unterwarf. Zeitgleich entstand im Jahr 1949 die Bundesrepublik Deutschland. Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes am 8. Mai 1949 stellte der Parlamentarische Rat die Weichen für die Einführung eines parlamentarischen Regierungssystems. Am 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bei.

Freiheit und Sicherheit

Wenn wir von Freiheit in einem demokratischen System sprechen, geht es in der Regel um die politische Freiheit des Einzelnen. Nach dem Prinzip der politischen Freiheit hat jeder Bürger das Recht, sich am demokratischen Diskurs zu beteiligen und seine Interessen zu vertreten. Doch wie schon gesagt, ist die Freiheit des Einzelnen in einer Demokratie nicht absolut. Nutzt zum Beispiel ein Bürger sein Recht auf freie Meinungsäußerung, um die Freiheit eines anderen zu beschneiden, ist es die Aufgabe des Staates einzuschreiten, um für die Sicherheit desjenigen zu sorgen, dessen Freiheitsrechte eingeschränkt werden. Die Vereinbarkeit von Freiheit und Sicherheit in einer Demokratie ist in diesem Zusammenhang ein immer wieder diskutiertes Thema. Wie verhalten sich Freiheit und Sicherheit in einer Demokratie zueinander? Sind es zwei Pole, die völlig gegensätzlich und unvereinbar sind? Das heißt, können Freiheit oder Sicherheit nur zu Lasteten des anderen gewährleistet sein? Oder ist die Sicherheit der Bürger eine Grundvoraussetzung, damit sie ihre Freiheitsrechte ausleben können? Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Bürger sich sicher fühlen können muss, wenn er seine Freiheitsrechte in Anspruch nimmt. Gleichzeitig muss der Staat dafür sorgen, dass die Freiheit in einer Demokratie gesichert ist. Ziel des Diskurses um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit sollte also immer sein, wie sich Freiheit und Sicherheit in einer Demokratie miteinander vereinbaren lassen.

Freiheit und Gleichheit 

Gleichheit in einem demokratischen System bedeutet, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Dies gewährleistet der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes Art. 3 Abs. 1. Wenn es allerdings um das Verhältnis von Freiheit und Gleichheit geht, ist mit Gleichheit zumeist die Gleichheit im wirtschaftlichen Sinne gemeint. Die soziale Marktwirtschaft steht für wirtschaftliche Freiheit in einer demokratischen Wirtschaftsordnung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen auf dem Wirtschaftsmarkt ohne jegliche staatliche Kontrolle agieren können. So ist es zum Beispiel Aufgabe des Staates einzugreifen, wenn ein Unternehmen durch eine Monopolherrschaft den Wettbewerb auf dem freien Markt untergräbt. Doch auch auf anderen Ebenen steht das Gleichheitsprinzip im Verhältnis zur Freiheit zur Diskussion. Zum Beispiel wenn es um die Frage geht, ob Schüler Schulkleidung tragen sollten, ob das Tragen von religiösen Symbolen in Schulen oder öffentlichen Räumen erlaubt sein sollte oder ob es in einer christlich geprägten Kultur erwünscht ist, auch anderen Religionen ihre Religionsausübung zuzulassen, zum Beispiel durch den Bau von Moscheen oder Synagogen. Dieser letzte Punkt trifft ein grundsätzliches Problem von der Vereinbarkeit von Freiheit und Gleichheit in einer Demokratie, nämlich wie sich ein säkularer Staat zur Religion im Allgemeinen und der Religionsausübung im Besonderen verhalten soll.

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