Das Fasten

Das Fasten

Als Fasten [arab. as-sawm – الصوم ] bezeichnet man im Islam das Unterlassen von gewissen festgelegten Fastenbrechern ab der Morgendämmerung [fajr]bis hin zur Abenddämmerung [maghrib]eines Tages.

Schon in den vorhergehenden himmlischen Religionen wurde das Fasten praktiziert, worauf der heilige Quran selbst hindeutet, in dem es heißt: „O ihr Gläubigen euch ist das Fasten vorgeschrieben, wie es auch denjenigen, die vor euch waren, vorgeschrieben ward, damit ihr gottesehrfürchtig werdet.“[1] Auch unter den Götzendienern war das Fasten verbreitet, schon die alten Ägypter und Römer fasteten an verschiedenen Tagen im Jahr.

Das Fasten wird zu den zehn Zweigen der Religion [furu‘-ud-din] gezählt und stellt speziell im Monat Ramadan, dem 9. Monat des islamischen Mondkalenders, eine Pflicht für die Menschen dar, so heißt es im heiligen Quran:

„Der Monat Ramadan ist es, in dem der Qur’aan als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klarer Beweis der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten.“[2]

Zu dem Wort „Ramadan“ gibt es verschiedene Ansichten unter den Gelehrten. Einige sagten, diese Bezeichnung sei einer der Namen Allahs, des Erhabenen. Andere wiederrum merkten an, dass es von dem arabischen Wort „ramd‘“ abstamme, was den Regen im Herbst bezeichnet, der den Schmutz und den Staub vom Boden entfernt und diesen damit reinigt. Einige haben diese Bedeutung auf die Seele des Menschen bezogen, die durch das Fasten gereinigt wird, wobei der Regen die vielen Gaben des Herrn, Erhaben ist Er, die im heiligen Monat Ramadan niedergesandt werden, darstellen soll.

Ein Mondmonat dauert entweder 29 oder 30 Tage und wird durch verschiedene Mondsichtungsmethoden festgelegt und bestätigt. Und so liegt auch die Dauer des heiligen Monats Ramadan jährlich in diesem Bereich.

Damit das Fasten von einer Person überhaupt angenommen wird, müssen sieben Bedingungen erfüllt sein:

1. Der Islam (d.h. man muss Muslim sein)
2. Die Vernunft (d.h. man darf nicht verrückt sein)
3. Die religiöse Reife
4. Bei Bewusstsein sein
5. Nicht in der Regelblutung oder dem Wochenbett sein
6. Die Fähigkeit (d.h. körperlich das Fasten ertragen können)
7. Nicht auf einer Reise sein, die zum Fastenbruch führt.

Während der Fastenzeit (d.h. von Morgendämmerung bis Abenddämmerung) ist der Fastende verpflichtet sich von einigen Handlungen fernzuhalten, damit sein Fasten nicht gebrochen wird.

Zu den Fastenbrechern zählen:

1.&2. Essen und Trinken
3. Der Geschlechtsverkehr
4. Der Samenerguss
5. Das absichtliche Verbleiben im Zustand der großen Unreinheit, sei es im Janabazustand, im Zustand der Regelblutung oder der des Wochenbettes
6. Das absichtliche Verbreiten der Lüge über Allah, den Erhabenen oder der Ahlulbayt (a.).
7. Das absichtliche Eintauchen des kompletten Kopfes in Wasser (nach Ansicht der Allgemeinheit der Gelehrten)
8. Das Erreichen des dichten Staubes in den Rachenraum
9. Der flüssige Einfluss
10. Das absichtliche Erbrechen

Es sei angemerkt, dass diese Fastenbrecher nur in der aktiven Fastenzeit, d.h. zwischen Morgendämmerung und Abenddämmerung unterlassen werden müssen. Sobald das Fasten am Abend gebrochen ist, sind diese Taten bis zur Morgendämmerung wieder gestattet, ausgenommen jene Handlungen, die an sich verboten sind, wie z.B. das absichtliche Verbreiten von Lügen über Allah, den Erhabenen.

Betrachtet man die Überlieferungen des Propheten (s.) und seiner reinen Familie (a.), so erkennt man, dass dem Fasten drei Stufen zu geschrieben werden. Eine davon ist dringend notwendig einzuhalten, um an sich die Akzeptanz des Fastens sicherzustellen und die anderen beiden sind ein Ideal, das unbedingt angestrebt werden sollte, damit das Fasten eines Jeden veredelt wird.

Die erste Stufe entspricht der allgemeinen Verpflichtung des Fastens und der Unterlassung der erwähnten Fastenbrecher, wie z.B. Essen, Trinken oder Geschlechtsverkehr.

Die zweite Stufe enthält zusätzlich zur Einhaltung der ersten Stufe, d.h. der Unterlassung der Fastenbrechen, das allgemeine Meiden von Sünden, die mit dem Körper vollzogen werden, wie z.B. dem Lügen mit der Zunge, dem Hören von verbotener Musik mit dem Ohr oder dem verbotenen Blick mit dem Auge.

Die dritte Stufe enthält zusätzlich zur Einhaltung der ersten beiden Stufen, das Fasten des Herzens, d.h. dass man nicht mal die Absicht hat eine Sünde zu begehen, oder gar nicht erst schlechte Gedanken aufkommen und man sich von den diesseitigen Gedanken distanziert und somit seine ganze Aufmerksamkeit und sein Fokus auf Allah, den Erhabenen legt.

Neben dem verpflichtenden Fasten im Monat Ramadan, gibt es auch bestimmte Tage im Jahr, an denen es empfohlen ist zu Fasten und wiederum andere Tage, an denen es gar verboten oder verpönt ist.

Eine bestimmte Form des Fastens wird als das „Sprachfasten“ bezeichnet, wobei bekannt ist, dass die heilige Maria (a.) zu dieser Form des Fastens von Allah dem Erhabenen aufgefordert wurde und selbst im heiligen Quran darüber berichtet wird: „…Und wenn du einen von den Menschen siehst, dann sprich: „Ich habe dem Allerbarmer zu fasten gelobt, darum werde ich heute mit keinem Menschen reden.“[3]


[1] Heiliger Quran, Sure Baqarah, Vers 183

[2] Heiliger Quran, Sure Baqarah, Vers 185

[3] Heiliger Quran, Sure Mariam, Vers 26

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